Was Ihr über die Vermietung unsere Produkte wissen solltet!
Die Abholung / Rückgabe findet bei uns vor Ort statt.
(Hüpf ins Glück, Jahnstr. 50, 68519 Viernheim)
Wir werden Ihnen, zu der jeweils vorab vereinbarten Uhrzeit, die vermieteten Gegenständen übergeben. Selbstverständlich bekommen Sie eine zusätzliche persönliche Einweisung. Bringen Sie
bitte ein gültiges Ausweisdokument mit. Bitte beachten Sie auch den Punkt „Passt die Hüpfburg in mein Auto“.
Ja, wir übernehmen gerne für Sie die Lieferung und Abholung Ihrer Artikel. Bei der Buchung über unsere Homepage werden die Kosten bei der Buchung für Sie bereits einkalkuliert. Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante.
Sie können Ihre Artikel direkt nach der Buchung über unsere Homepage z. B. mit PayPal bezahlen. Sollten Sie sich für eine Überweisung entscheiden, bitten wir Sie den Betrag innerhalb von 7 Werktagen zu überweisen. Sollte der Betrag nicht pünktlich eingehen, behalten wir uns eine Stornierung vor.
Ja, diese sind bei den jeweiligen Artikeln dabei.
Ja wir haben eine WE = Wochenendpauschale - gilt von Freitag, 15.00 Uhr - Montag, 09.00 Uhr. Um Missverständnisse zu vermeiden, bucht bitte nur Freitag - Sonntag im Reservierungstool!
Sollten Sie einen Defekt an unserem Mietartikel feststellen, so müssen diese vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden, so dass ggf. ein Ersatz zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen und/oder starkem Wind zu nutzen.
Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Mietartikel müssen diese sich in einem sauberen Zustand befinden. Bei
Sachbeschädigungen werden die Reparaturkosten/bei Verlust der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Hüpf ins Glück ist dazu berechtigt, den Auftraggeber für Schäden haftbar zu machen, für die der Auftraggeber verantwortlich ist. Werden Geräte stark verschmutzt oder nass zurückgegeben,
so ist ein Reinigungsaufwand zu entrichten.
Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so werden für jeden weiteren angefangenen Tag die Mietkosten in voller Höhe ohne Abzug von Rabatt fällig.
Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietartikel in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden (auch Vandalismus) oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten/bei Verlust der Wiederbeschaffungswert inklusive dem Mietverlust für die Reparatur- oder Anschaffungsdauer in Rechnung gestellt. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das nicht richtige funktionieren von Mietartikeln entstehen.
Falls es an Ihrem gewünschten Veranstaltungstag regnet bzw. regnen soll, können Sie bei einer Tagesmiete 24 Stunden vor Abholung oder Lieferung kostenlos stornieren. Die Wetterprognose richtet sich nach wetter.com und sollte mindestens 30 % betragen. Bei Wochenendpauschalen entfällt die kostenlose Stornierung, da es in der Regel nicht an allen Tagen regnet. Sollte es z. B Unwetterwarnungen geben, liegt es in unserem Ermessen, aus Kulanz einer kostenlosen Stornierung zuzustimmen.
Bitte trennen Sie umgehend das Gebläse vom Netzteil. Die Hüpfburg sofort abbauen, (abtrocknen) und trocken lagern. Die Hüpfburg darf nicht nass zurückgebracht werden. Beachten Sie, dass Wasser in die Nähte läuft und dann im inneren der Hüpfburg landet. Es kann also sein, dass die Burg von außen trocken ist, im inneren aber noch nass und das Wasser beim zusammenrollen wieder austritt. Sobald es draußen wieder trocken ist, bitte die Hüpfburg umgehend draußen aufblasen und weiter trocknen lassen.
Sollte die Hüpfburg dennoch nass zurückgebracht werden oder es zeitlich keine Möglichkeit gab sie selbst zu trocknen müssen wir eine Pauschale von 150€ zzgl. 19% MwSt. für die Trocknung
in Rechnung stellen.
Die Gebläse verfügen über eine Leistung von 1,1 kW (output) und können daher mit jeder handelsüblichen Steckdose betrieben werden. (input: 1,8kw)
Bitte beachtet die Informationen jeweils unter Ihrer gewünschten Hüpfburg auf unserer Homepage.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Hüpfburg permanent durch mindestens eine volljährige, befähigte, nicht alkoholisierte oder unter Drogen/Medikamenteneinfluss stehenden Person beaufsichtigt werden muss. Kommt der Mieter diesem nicht nach, haftet der Mieter für eventuelle Personenschäden. Sofern der Mieter keine Betreuung von uns gebucht hat, hat der Mieter für die gesamte Zeit, in der die Hüpfburg betrieben wird, für eine permanente Betreuung Sorge zu tragen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg ordnungsgemäß im Boden verankert sind und nicht durch zu viele Kinder überlastet werden. Bei Regen oder aufkommendem Wind kann die Aktion vom Betreuungspersonal abgebrochen werden.
Bei Beschädigungen an der Hüpfburg hat der Mieter umgehend, spätestens bei Rückgabe den Vermieter zu informieren. Ist die Beschädigung so stark, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist der Betrieb sofort einzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern bzw. für die Wiederherstellungskosten/Neuanschaffung bei Diebstahl aufzukommen und zwar ab Übernahme vom Lager des Vermieters bis zur Rückgabe an den Vermieter. Dieses gilt besonders für Schäden an den Mietgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können. Eventuelle notwendige Reinigungen, Reparaturen oder Neubeschaffungen können dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sofern wir das Mietobjekt (o. ä.) bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft haben, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.
Die Funfood Maschinen müssen gereinigt wieder an uns übergeben werden. Sollte dies nicht eingehalten werden, berechnen wir Ihnen 50,00 € Reinigungsaufwand. Dieser muss bei der Abholung in bar entrichtet werden.
Bei Beschädigungen an einer FunFood Maschine hat der Mieter umgehend, spätestens bei Rückgabe den Vermieter zu informieren. Ist die Beschädigung so stark, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, ist der Betrieb sofort einzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht, auf seine Kosten zu versichern bzw. für die Wiederherstellungskosten/Neuanschaffung bei Diebstahl aufzukommen und zwar ab Übernahme vom Lager des Vermieters bis zur Rückgabe an den Vermieter. Dieses gilt besonders für Schäden an den Mietgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können. Eventuelle notwendige Reinigungen, Reparaturen oder Neubeschaffungen können dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sofern wir das Mietobjekt (o. ä.) bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüft haben, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind.
Unsere FunFood Maschine darf nicht nass werden. Bitte bringen Sie diese umgehend ins Trockene, dann darf sie sofort weiterbenutzt werden.